Maskenpflicht in Deutschland

In fast allen Bundesländern gilt seit Montag dem 27.4. eine "Maskenpflicht". Dabei handhaben die einzelnen Länder die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit unterschiedlich.

Wir vom masviva Team möchten Ihnen eine Übersicht geben, die Ihnen dabei hilft die einzelnen Maßnahmen zu beachten.

Denn ein Verstoß kann mitunter teuer werden: in Bayern wird bei fehlendem Mundschutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig!

 

Schleswig-Holstein:

  • Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen

  • Für Kinder ab 6 Jahren

  • Keine Strafen, aber Eintritt kann verwehrt werden

Sachsen:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen

  • Zur Abdeckung reicht ein Tuch oder Schal

  • Für Kinder, die "dazu in der Lage sind"

  • Keine Strafen, aber Eintritt kann verwehrt werden

Sachsen-Anhalt:

  • Verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen

  • Zur Abdeckung reicht ein Tuch oder Schal

  • Für Kinder empfohlen, aber nicht verpflichtend

  • Keine Bußgelder

Thüringen:

  • Verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Keine Bußgelder

Saarland:

  • Verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen

  • Das Saarland will 5 Millionen Masken seinen Einwohnern zur Verfügung stellen

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Keine Bußgelder

Rheinland-Pfalz:

  • Verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen

  • Der Rhein-Main-Verkehrsverbund kündigte an, "hunderttausende" Einwegmasken zu verteilen

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Bei Verstößen kann eine Strafzahlung von 10 Euro fällig werden

 

 

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Verpflichtend in Geschäften, im öffentlichen Nahverkehr, Arztpraxen jeder Art und Bibliotheken

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Bei Verstößen drohen 25 Euro Bußgeld

Nordrhein-Westfalen:

  • Verpflichtend in Tankstellen, beim Einkaufen, auf Wochenmärkten sowie in Bussen und Bahnen

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Verstöße sollen vom zuständigen Ordnungsamt geregelt werden

Niedersachsen:

  • Verpflichtend im Nahverkehr und Einzelhandel

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Bisher droht kein Bußgeld

Hessen:

  • Verpflichtend in Geschäften, Sparkassen, Postfilialen, und im öffentlichen Nahverkehr

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Wiederholte Verstöße können mit bis zu 50 Euro Bußgeld geahndet werden

Hamburg:

  • Verpflichtend im Einzelhandel, öffentlicher Nahverkehr und Wochenmärkte

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 7 Jahren

  • Bußgelder drohen dem Handel: Geschäftsinhaber müssen 500 bis 1000 Euro Strafe zahlen, sollten Kunden ohne Maske im Geschäft sein

Bremen:

  • Verpflichtend beim Einkaufen und im Nahverkehr

  • Mundschutzpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Bisher sind keine Bußgelder geplant

Brandenburg:

  • Maskenpflicht in Geschäften, S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen

  • Gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Bußgelder werden nicht erhoben

Berlin:

  • Verpflichtend im Einzelhandel, Bussen, S- und U-Bahnen

  • Der Senat will run 147.000 Schutzmasken an Bedüftige verteilen lassen

  • Mundschutzpflicht gilt nicht für Kinder

  • Bisher keine Bußgelder

Bayern:

  • Verpflichtend in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr

  • Gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • 150 Euro bei Zuwiderhandlung

Baden-Württemberg:

  • Verpflichtend in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr

  • Gilt auch für Kinder ab 6 Jahren

  • Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig

 

Diese Angaben sind ohne Gewähr. In der Zeit nach dem Verfassen dieses Newsletters können sich Regularien und Bußgelder geändert haben. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall bei einer zuständigen öffentlichen Stelle.

 

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